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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2004 - L 3 KA 468/03 ER   

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https://dejure.org/2004,88924
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2004 - L 3 KA 468/03 ER (https://dejure.org/2004,88924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.03.2004 - L 3 KA 468/03 ER (https://dejure.org/2004,88924)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER (https://dejure.org/2004,88924)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Selbstbindung des Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren, Anwaltszwang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2004 - L 3 KA 468/03
    Angesichts der grundsätzlich zu beachtenden Selbstbindung der Gerichte an die eigenen Entschei-dungen (vgl. hierzu § 202 SGG i.V.m. § 318 ZPO und BSG, Beschluss vom 21. August 2003 - B 3 P 8/03 B) und der gebotenen Berücksichtigung von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ 1999, 894 f) ist im Rahmen der insoweit gebotenen Ausübung pflichtgemäßen Ermessens deshalb zu prüfen, ob im Ein-zelfall sachliche Gründe dafür sprechen, von der bisher getroffenen Entscheidung abzu-weichen, um die dortige Regelung neu zu Tage getretenen Umständen anzupassen.
  • BVerwG, 03.04.2003 - 3 B 19.03

    Rücknahme des Rechtsmittels der Beschwerde - Entscheidung über die Kosten des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2004 - L 3 KA 468/03
    Vorliegend entstehen Gerichtsgebühren, weil die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung und auf deren Aufhebung in unterschiedlichen Rechtszügen anhängig gewesen sind (vgl. Nr. 4210 des Kostenverzeichnisses in Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 GKG und Se-natsbeschluss vom 21. Oktober 2003 - L 3 B 19/03 KA).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1999 - 11 B 74/99

    Einstweiliger Rechtsschutz; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2004 - L 3 KA 468/03
    Angesichts der grundsätzlich zu beachtenden Selbstbindung der Gerichte an die eigenen Entschei-dungen (vgl. hierzu § 202 SGG i.V.m. § 318 ZPO und BSG, Beschluss vom 21. August 2003 - B 3 P 8/03 B) und der gebotenen Berücksichtigung von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ 1999, 894 f) ist im Rahmen der insoweit gebotenen Ausübung pflichtgemäßen Ermessens deshalb zu prüfen, ob im Ein-zelfall sachliche Gründe dafür sprechen, von der bisher getroffenen Entscheidung abzu-weichen, um die dortige Regelung neu zu Tage getretenen Umständen anzupassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2005 - L 3 KA 225/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2006 - L 3 KA 259/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 3 KA 206/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2006 - L 3 KA 376/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2006 - L 3 KA 363/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 3 KA 238/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 3 KA 444/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 3 KA 241/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 3 KA 396/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 3 KA 462/05
    Einem hiergegen gerichteten Änderungs- oder Aufhebungsantrag kann zwar das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Rechtsstreit inzwischen in der Hauptsache erledigt ist (Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - L 3 KA 355/05 ER) oder wenn eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vorliegt (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 - L 3 KA 468/03 ER).

    Hierzu kann insbesondere eine Veränderung der Sach- und/oder der Rechtslage gehören, u.U. aber auch schon eine geänderte Beurteilung der Rechts- oder Interessenlage (Senatsbeschluss vom 12. März 2004 aaO; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86b RdNr 20 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 3 KA 335/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2006 - L 3 KA 371/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 3 KA 381/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 3 KA 253/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2006 - L 3 KA 361/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2006 - L 3 KA 316/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2006 - L 3 KA 81/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2006 - L 3 KA 370/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2014 - L 3 KA 27/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 47/16
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